Politiken & Gesetzgebung

In einem Rechtsstaat besteht der Anspruch, dass das Recht mithilfe unterstützender Beratungsstrukturen effektive institutionalisierte Wege bereithält, um Rassismus zu bekämpfen. In der ersten Projektphase des Themenschwerpunkts 'Politiken & Gesetzgebung' zeigte sich jedoch unter anderem, dass zwischen diesem Anspruch und der Realität eine Lücke klafft.

  • Welche Möglichkeiten haben von Rassismus Betroffene, sich auf institutionellem Wege gegen Rassismus zu wehren? 
  • Welche Formen von Rassismus finden dabei (keine) Berücksichtigung? 
  • Welchen strukturellen Hürden begegnen von Rassismus Betroffenen dabei? 

In einem Rechtsstaat besteht der Anspruch, dass das Recht mithilfe unterstützender Beratungsstrukturen effektive institutionalisierte Wege bereithält, um Rassismus zu bekämpfen. In der ersten Projektphase des Themenschwerpunkts 'Recht und Beratung' zeigte sich jedoch unter anderem, dass zwischen diesem Anspruch und der Realität eine Lücke klafft. Insgesamt führt der kleine rechtliche Spielraum sowohl im Kontext der spezialisierten Opferberatungsstellen als auch der Antidiskriminierungsberatung zu einer breiten Fokussierung auf Alternativen zum Rechtsweg. Dabei zeigte sich zugleich, dass von Rassismus betroffene Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb bestehender rechtlicher Strukturen zahlreiche Wege finden, um sich der Sprache und der Formen des Rechts zu bedienen, diese in Frage zu stellen und neu zu definieren und dadurch aktiv Widerstand gegen Rassismus zu leisten und auf Reformen hinzuwirken. Die konstatierte Ambivalenz des Rechts bildet den Ausgangs- und Fokuspunkt aktueller Forschung. Hierfür werden Fälle rassistischer Gewalt in den Blick genommen deren zivilgesellschaftliche Einordnung sich stark von der staatlich-juristischen Einordnung unterscheidet, insbesondere solche, die zivilgesellschaftlich als rassistische Gewalttaten anerkannt sind, aber von deutschen Gerichten nicht als solche bewertet wurden. Diese Fälle werden im Rahmen von Interviews mit Expert*innen aus dem Beratungsfeld näher beleuchtet, um die Mechanismen der Diskrepanz und Hürden im Rechtsweg nachzuzeichnen. Um konkrete Handlungsempfehlungen zur Verringerung der Diskrepanz zwischen zivilgesellschaftlicher und juristischer Verarbeitung von rassistischer Gewalt formulieren zu können, werden zudem im Rahmen von Fokusgruppengesprächen mit Akteur*innen aus der Justiz konkrete Pfade diskutiert, wie staatliche Institutionen den in diesen Bereichen an sie gerichtete Erwartungen besser gerecht werden können.

Wenn rassistisch markierte Menschen nicht in Polizei und Justiz vertrauen, hängt das nicht mit der zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit, sondern mit Diskriminierungserfahrungen zusammen. Der Zusammenhang zwischen Vertrauensverlust und Diskriminierungserfahrungen mit der Polizei kann durch Reviktimisierung in Gerichtsverfahren möglicherweise verfestigt werden. Rassistisch markierte Menschen können nicht auf den Rechtsstaat vertrauen, denn vor Gericht wiegt im Zweifel der ‘Rassismusvorwurf' schwerer als der Rassismus selbst.

Sué Gonzáles Hauck, Mitarbeiterin im Themenschwerpunkt “Politiken & Gesetzgebung”

Projekte zum Thema

Forschungsstrategien oder Methoden

Ansprechpartner*innen

Dr. Tanita Jill Pöggel

Dr. Tanita Jill Pöggel


Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fachgruppe "Demokratieförderung und demokratische Praxis"
Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor
Dr. Sué González Hauck

Dr. Sué González Hauck


Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abteilung Konsens und Konflikt &
Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor