Recht & Beratung
In einem Rechtsstaat besteht der Anspruch, dass das Recht mithilfe unterstützender Beratungsstrukturen effektive institutionalisierte Wege bereithält, um Rassismus zu bekämpfen. In der ersten Projektphase des Themenschwerpunkts 'Recht & Beratung' zeigte sich jedoch unter anderem, dass zwischen diesem Anspruch und der Realität eine Lücke klafft.
Leitende Forschungsfragen
- Welche Möglichkeiten haben von Rassismus betroffene Menschen, sich auf institutionellem Wege gegen Rassismus zu wehren?
- Welche Formen von Rassismus finden dabei (keine) Berücksichtigung?
- Welchen strukturellen Hürden begegnen von Rassismus betroffene Menschen dabei?
In einem Rechtsstaat besteht der Anspruch, dass das Recht mithilfe unterstützender Beratungsstrukturen effektive institutionalisierte Wege bereithält, um Rassismus zu bekämpfen. In der ersten Projektphase des Themenschwerpunkts 'Recht und Beratung' zeigte sich jedoch unter anderem, dass zwischen diesem Anspruch und der Realität eine Lücke klafft. Insgesamt führt der kleine rechtliche Spielraum sowohl im Kontext der spezialisierten Opferberatungsstellen als auch der Antidiskriminierungsberatung zu einer breiten Fokussierung auf Alternativen zum Rechtsweg. Dabei zeigte sich zugleich, dass von Rassismus betroffene Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb bestehender rechtlicher Strukturen zahlreiche Wege finden, um sich der Sprache und der Formen des Rechts zu bedienen, diese in Frage zu stellen und neu zu definieren und dadurch aktiv Widerstand gegen Rassismus zu leisten und auf Reformen hinzuwirken.
Die konstatierte Ambivalenz des Rechts bildet den Ausgangs- und Fokuspunkt aktueller Forschung. Hierfür werden Fälle rassistischer Gewalt in den Blick genommen deren zivilgesellschaftliche Einordnung sich stark von der staatlich-juristischen Einordnung unterscheidet, insbesondere solche, die zivilgesellschaftlich als rassistische Gewalttaten anerkannt sind, aber von deutschen Gerichten nicht als solche bewertet wurden. Diese Fälle werden im Rahmen von Interviews mit Expert*innen aus dem Beratungsfeld näher beleuchtet, um die Mechanismen der Diskrepanz und Hürden im Rechtsweg nachzuzeichnen. Um konkrete Handlungsempfehlungen zur Verringerung der Diskrepanz zwischen zivilgesellschaftlicher und juristischer Verarbeitung von rassistischer Gewalt formulieren zu können, werden zudem im Rahmen von Fokusgruppengesprächen mit Akteur*innen aus der Justiz konkrete Pfade diskutiert, wie staatliche Institutionen den in diesen Bereichen an sie gerichteten Erwartungen besser gerecht werden können.
Das Recht hat eine ambivalente Rolle, indem es rassistische Strukturen (re)produziert und gleichzeitig dazu einlädt, eben diese zu hinterfragen und zu überwinden.