Rechtsprechungsanalyse
Gerichte haben entscheidenden Einfluss nicht nur auf das Leben der Personen, die an einem konkreten Rechtsstreit beteiligt sind, sondern auch darauf, wie Rechtsnormen, die Rassismus bekämpfen sollen, ausgelegt werden. Zugleich machen viele Menschen vor Gericht selbst Rassismuserfahrungen oder werden in anderer Hinsicht nicht ausreichend durch das Recht geschützt. Die Rechtsprechungsanalyse zeigt den Status quo rechtlich relevanter Rassismusverständnisse auf und unterzieht sie einer kritischen Analyse.
Weitere Fragen zur Methode:
Juristische Argumentation verläuft nach eigenständigen Regeln, die für Laien oft nicht gut nachvollziehbar und verständlich sind. Die Rekonstruktion muss sich zunächst ebenfalls an diese Regeln halten, um die Argumente in ihrer juristischen Eigenlogik zu erfassen. Um den status quo aber nicht nur wiederzugeben, sondern auch kritisieren zu können, ist die kritische Analyse des Rechts erforderlich ebenso wie eine Kombination mit anderen im NaDiRa eingesetzten Methoden.
Eine Analyse, die nur die rechtsimmanente Perspektive berücksichtigt, kann zwar im juristischen Diskurs anschlussfähig sein, geht aber oft an der Lebensrealität der Menschen vorbei, die mit dem Recht und der Justiz konfrontiert sind oder die sich mit ihren konkreten Problemen an das Rechtsystem wenden, um zu ihrem Recht zu kommen. Deswegen ist es wichtig, die Rechtsprechungsanalyse nicht für sich stehen zu lassen, sondern mit anderen Methoden und Perspektiven zu kombinieren. Zu diesem Zweck wird die Rechtsprechungsanalyse im NaDiRa eng mit den Erkenntnissen aus der Dokumentenanalyse und den Interviews zu der Arbeit der Beratungsstellen verzahnt.