Rechtsprechungsanalyse

Gerichte haben entscheidenden Einfluss nicht nur auf das Leben der Personen, die an einem konkreten Rechtsstreit beteiligt sind, sondern auch darauf, wie Rechtsnormen, die Rassismus bekämpfen sollen, ausgelegt werden. Zugleich machen viele Menschen vor Gericht selbst Rassismuserfahrungen oder werden in anderer Hinsicht nicht ausreichend durch das Recht geschützt. Die Rechtsprechungsanalyse zeigt den Status quo rechtlich relevanter Rassismusverständnisse auf und unterzieht sie einer kritischen Analyse. 

Die Methode in Kürze:

Bei der Rechtsprechungsanalyse werden juristische Urteilsdatenbanken mittels einer Stichwortsuche nach gerichtlichen Entscheidungen durchsucht, die Rassismus thematisieren. Bei der Auswertung der Ergebnisse dieser Stichwortsuche besteht die Analyse darin, nach Argumentationsmustern zu suchen in der Art, wie Gerichte in Deutschland sich dem Phänomen Rassismus nähern. Identifiziert werden diese Argumentationsmuster zum einen durch rechtsdogmatische Rekonstruktion, also eine Rekonstruktion der juristischen Argumente entlang der gängigen juristischen Auslegungsmethoden. Zum anderen durch eine kritische Analyse des Rechts, die juristische Argumente auf unausgesprochene Annahmen und auf Leerstellen der rechtsimmanenten Logik prüft. 

Weitere Fragen zur Methode:

Juristische Argumentation verläuft nach eigenständigen Regeln, die für Laien oft nicht gut nachvollziehbar und verständlich sind. Die Rekonstruktion muss sich zunächst ebenfalls an diese Regeln halten, um die Argumente in ihrer juristischen Eigenlogik zu erfassen. Um den status quo aber nicht nur wiederzugeben, sondern auch kritisieren zu können, ist die kritische Analyse des Rechts erforderlich ebenso wie eine Kombination mit anderen im NaDiRa eingesetzten Methoden. 

Eine Analyse, die nur die rechtsimmanente Perspektive berücksichtigt, kann zwar im juristischen Diskurs anschlussfähig sein, geht aber oft an der Lebensrealität der Menschen vorbei, die mit dem Recht und der Justiz konfrontiert sind oder die sich mit ihren konkreten Problemen an das Rechtsystem wenden, um zu ihrem Recht zu kommen. Deswegen ist es wichtig, die Rechtsprechungsanalyse nicht für sich stehen zu lassen, sondern mit anderen Methoden und Perspektiven zu kombinieren. Zu diesem Zweck wird die Rechtsprechungsanalyse im NaDiRa eng mit den Erkenntnissen aus der Dokumentenanalyse und den Interviews zu der Arbeit der Beratungsstellen verzahnt. 

Projekte, die mit der Methode arbeiten:

Ansprechpartner*innen

Icon Dr. Sué González Hauck

Dr. Sué González Hauck

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abt. Konsens & Konflikt &
Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor